Zur Ausstellung der Sterbeurkunden benötigt der Standesbeamte des Sterbeortes einen Nachweis des Personenstandes des Verstorbenen.
Hierzu dient in der Regel das vollständig geführte Familienstammbuch. Existiert kein Familienstammbuch, müssen Sie folgende Einzeldokumente vorlegen:
- Heiratsurkunde (bei Ehescheidung; Scheidungsurteil mit Rechtskraftvermerk)
- Familienbuchauszug (bei Eheschließung nach 1958)
- Geburtsurkunde bei ledigen Personen
- Sterbeurkunde , falls der Ehegatte bereits verstorben ist.
Weitere Unterlagen:
- Rentenanpassungsmitteilung (aktueller Stand) aller bezogenen Renten
- Mitgliedskarte der Krankenversicherung
- Versicherungspolicen von Lebens- und Sterbegeldversicherungen mit letzter Beitragsquittung
- Dokumente über vorhandene Grabstellen und evtl. persönliche Verfügungen über Bestattungswünsche (z.B. Bestattungsvorsorgevertrag)
Bei der Beschaffung fehlender Urkunden sind wir Ihnen selbstverständlich behilflich.
Wir erledigen dann für Sie zuverlässig alle Formalitäten und Behördengänge.